Schwarzsucht
Schwarzsucht – eine verbreitete Viruskrankheit der Bienen in der Ostschweiz
Aus den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus, Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden erfolgen ungewöhnlich viele Meldungen, die auf eine Erkrankung der Bienenvölker an Schwarzsucht hindeuten. Die Symptome sind Bienen, die ihre Haare verloren haben und deshalb schwarz erscheinen (das hat nichts mit der Rasse der Dunklen Bienen (Apis mellifera mellifera) zu tun). Die Wächterbienen am Flugloch erkennen ihre eigenen Schwestern nicht mehr und es kommt zu Abwehrkämpfen gegen diese schwarzen Bienen wie bei Räuberei. Die abgewehrten schwarzen Bienen krabbeln dann am Boden vor dem Stock herum, werden hin und wieder von Zitteranfällen durchgeschüttelt und gehen innerhalb eines Tages zu Grunde. Das Volk wird durch den Verlust der infizierten Bienen sehr geschwächt und kann auch zu Grunde gehen.
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Die Ursache der Schwarzsucht ist nicht ganz verstanden, wie Wolfgang Ritter in seinem Buch «Bienenkrankheiten» schreibt. Es gibt zwei Formen, die erbliche Schwarzsucht und die nicht erbliche Schwarzsucht, welche ein Laie nicht unterscheiden kann. Beide Formen werden durch Viren übertragen, die durch die Wunden in die Bienen eindringen, welche z.B. durch die Bisse der Varroa-Milbe den Bienen zugefügt wurden. Trotz grosser Virenbelastung bricht die Schwarzsucht meist nicht aus, es braucht noch einen speziellen Auslöser, der in besonderen Merkmalen der Waldtracht vermutet wird, wie z.B. bestimmte Mineralien. Ein anderer Name für Schwarzsucht ist darum auch Waldtrachtkrankheit.
Als Imker/in kann man nur wenig gegen die Schwarzsucht machen. Die Krankheit ist nicht meldepflichtig und nicht zu bekämpfen. Eine Massnahme ist die Auswechselung der Königin (bei der erblichen Schwarzsucht) und ein Abwandern aus dem Waldtrachtgebiet bzw. der Austausch des bereits gesammelten Honigtauhonigs im Stock. Im Jahr 2018 war in manchen Regionen der Schweiz ein spätes und speziell ergiebiges Waldtrachtjahr. Vielleicht gibt es einen Zusammenhang?
Wer solche Symptome bei seinen Bienenvölkern vorfindet, soll dies dem lokalen Bieneninspektor melden, obwohl die Krankheit nicht meldepflichtig ist. Allenfalls kann aufgrund der Meldungen und allfälligen Häufungen in bestimmten Gebieten einen Rückschluss auf die Ursache der Krankheit gefunden werden.
Bieneninspektoren Kanton Zürich