Neue Buchführung nach Tierarzneimittelverordnung
Die Vorschriften für die Buchführung in der Bienenhaltung wurden den gesetzlichen Anforderungen bei anderen Tierhaltungen angeglichen. Eigentlich bereits seit Inkrafttreten der revidierten Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27) am 01.07.2022 sind Imkerinnen und Imker verpflichtet, über Tierarzneimittel Buch zu führen: Der Kauf von Arzneimitteln, deren Einsatz sowie eine allfällige Entsorgung müssen dokumentiert sein, damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
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Bisher waren dazu aber weder Vorlagen noch klare Angaben seitens Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorhanden. Dies ist nun anders. Das BLV hat ein offizielles Informationsschreiben verfasst und stellt seit kurzem eine aktualisierte Vorlage für das Behandlungsjournal und neu auch für die Inventarliste Tierarzneimittel Bienen zur Verfügung (PDF oder Word-Vorlage).
Das neue Behandlungsjournal löst das bisherige ab sofort ab. Neu müssen Tierarzneimittel und deren Entsorgung zudem in Form einer Inventarliste erfasst werden.
Quelle: BGD, Mail vom 1.05.2023